Behandlungskosten
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker. Die Kosten für die osteopathische Behandlung werden von einigen gesetzlichen Krankenkassen teilweise übernommen. Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen, Leistungsumfang, Abrechnung und Leistungserbringer der verschiedenen GKV jeweils unterschiedlich sind. Eine Liste der Krankenkassen finden hier(Link:
https://www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste)
Die privaten Kassen oder Zusatzversicherungen übernehmen sie in der Regel, wenn der Zusatz in Ihrem Vertrag enthalten ist. Daher könnte man eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten bekommen. Jedoch erfragen Sie bitte die Höhe der Übernahme bei Ihrer Versicherung!
Ich führe eine reine Bestellpraxis, dadurch sind die Termine verbindlich. Ist Ihnen etwas dazwischengekommen oder möchten Sie einen Termin verschieben, sagen Sie bitte vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vorher ab. Der kurzfristige abgesagte Termin, der nicht durch einen anderen Patient zu ersetzen ist, muss leider privat in Rechnung gestellt werden. Danke für Ihr Verständnis.